Folgende Beschlüsse wurden am 04.03.2015 im Stadtrat der Stadt Hainichen getroffen.
Beschlussnummer : 1972
Vorlagennummer: 3281
Die mit Beschluss Nr. 1930 vom Stadtrat der Stadt Hainichen am 01. 10. 2014 beschlossene Klarstellungssatzung für die Ortslage Gersdorf wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 17
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1973
Vorlagennummer: 3283
1. Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Gersdorf wird erlassen. Die Planzeichnung und die Begründung sind Bestandteil der Satzung.
2. Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen.
3. Die Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 17
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1974
Vorlagennummer: 3307
Die Verordnung der Stadt Hainichen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem Anlass im Jahr 2015 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1975
Vorlagennummer: 3308; 2. Fassung
Die Zustellung des Gellertstadt-Boten – Amtsblatt der Stadt Hainichen – erfolgt ab 01. 04. 2015 durch die Deutsche Post an alle Haushalte. Das Amtsblatt erscheint 2 x im Monat mit festgeschriebener Seitenzahl bzw. Gewichtseinheit.
Der Zustellungsmodus wird für 1 Jahr festgeschrieben.
Als Deckungsquelle dienen die eingesparten Winterdienstkosten.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1976
Vorlagennummer: 3315
Der Stadtrat nimmt die im Zeitraum 20. 12. 2014 bis 04. 02. 2015 eingegangenen Geldspenden in Höhe von insgesamt 750,00 EUR an und stimmt der Verwendung sowie der Buchung in den entsprechenden Produkten in den Haushaltjahren 2014 und 2015 zu.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1977
Vorlagennummer: 3316
1. Der Stadtrat nimmt die zweckgebundene Geldspende der Firma Uhlmann und Finke, Am Gewerbegebiet 2b in 09661 Hainichen in Höhe von 5.000,00 EUR für das „Gellertjahr 2015“ zu Gunsten des Produktes 28100401 (Feste/Veranstaltungen) an.
2. Der Stadtrat nimmt die zweckgebundene Geldspende des Altstadtfördervereins in Höhe von 13.000,00 EUR Eigenanteil für den Denkmalschutz Hort zu Gunsten des Produktes 52300100 (Denkmalpflege) an.
3. Der Stadtrat nimmt die zweckgebundene Geldspende der Firma Alarm-und Sicherungsanlagen Thomas Kluge, Oberer Dorfweg 9, 09661 Hainichen in Höhe von 150,00 EUR für das „Gellertjahr 2015“ zu Gunsten des Produktes 28100401 (Feste/Veranstaltungen) an.
4. Der Stadtrat nimmt die zweckgebundene Geldspende der Kosmetik- und Fußpflegepraxis Sabine Grunau, Gellertstraße 22 in 09661 Hainichen in Höhe von 150,00 EUR für das „Gellertjahr 2015“ zu Gunsten des Produktes 28100401 (Feste/Veranstaltungen) an.
5. Der Stadtrat nimmt die zweckgebundene Geldspende der Agrargenossenschaft Bockendorf, Am Sportplatz 4 in 09661 Hainichen in Höhe von 150,00 EUR für das „Gellertjahr 2015“ zu Gunsten des Produktes 28100401 (Feste/Veranstaltungen) an.
6. Der Stadtrat nimmt die zweckgebundene Geldspende der Firma Omnibusbetrieb Siegmund Lenz, Oederaner Straße 27a in 09661 Hainichen in Höhe von 150,00 EUR für das „Gellertjahr 2015“ zu Gunsten des Produktes 28100401 (Feste/Veranstaltungen) an.
7. Der Stadtrat nimmt die zweckgebundene Geldspende der Rechtsanwaltskanzlei Lutz Lorenz, Dr.-Külz-Straße 10 in 08280 Aue in Höhe von 150,00 EUR für das „Gellertjahr 2015“ zu Gunsten des Produktes 28100401 (Feste/Veranstaltungen) an.
8. Der Stadtrat nimmt die zweckgebundene Geldspende der Sozietät Eichholz – Anthofer, Markt 3 in 09661 Hainichen in Höhe von 200,00 EUR für das „Gellertjahr 2015“ zu Gunsten des Produktes 28100401 (Feste/Veranstaltungen) an.
9. Der Stadtrat nimmt die zweckgebundene Geldspende der Agrargenossenschaft Hainichen-Pappendorf eG, Oederaner Straße 27 in 09661 Hainichen in Höhe von 1.000,00 EUR für das „Gellertjahr 2015“ zu Gunsten des Produktes 28100401 (Feste/Veranstaltungen) an.
10. Der Stadtrat nimmt die zweckgebundene Geldspende des Hagebauzentrums Elbe West GmbH, Mittweidaer Straße 109 in 09661 Hainichen in Höhe von 500,00 EUR für das „Gellertjahr 2015“ zu Gunsten des Produktes 28100401 (Feste/Veranstaltungen) an.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1978
Vorlagennummer: 3317
Der Stadtrat nimmt die zweckgebundene Sachspende des Blumengeschäftes Wittich, Inh. A. Schuricht, Brückenstraße 7 in 09661 Hainichen in Höhe von 44,90 EUR für 2 Adventsgestecke (Bürgermeister und Foyer) zu Gunsten des Produktes 11120100 (Organisationsangelegenheiten) an.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1979
Vorlagennummer: 3320
Die 2. Änderung der Verordnung der Stadt Hainichen über die Festsetzung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) zur Einführung eines Tagestickets wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1980
Vorlagennummer: 3321
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung der Stadt Hainichen mit der Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes in Zusammenarbeit mit dem Personalrat und dem Verwaltungsausschuss.
Im IV. Quartal 2015 soll das Personalentwicklungskonzept dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1981
Vorlagennummer: 3322
Der Vergabe der Bauleistung – Beseitigung Hochwasserschäden 2013 – ID 1697 Ersatzneubau der Ufermauer im Bereich An der Mühle 6 – an die Firma
Baugeschäft Gebrüder Meyner GmbH aus 09244 Lichtenau OT Ottendorf
in Höhe von 109.939,22 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1982
Vorlagennummer: 3324
Der Stadtrat beschließt die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Hainichen.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1983
Vorlagennummer: 3326
1. Der bestehende Pachtvertrag für das Flurstück 1066 h der Gemarkung Hainichen mit dem Pfarrlehn zu Hainichen ist durch die Verwaltung zu kündigen und das Grundstück zum 31.12.2015 beräumt zurückzugeben.
2. Die zweckgebundene Sachspende der Fa. Uhlmann & Finke, Am Gewerbegebiet 2b in 09661 Hainichen in Höhe von 13.000 EUR wird zugunsten des Produktes 11130500 (Liegenschaftsverwaltung) angenommen.
3. Der Stadtrat stimmt den außerplanmäßigen Aufwendungen im Produktsachkonto 11130500.422100 in Höhe von 13.000 EUR gem. § 79 (1) Nr. 2 SächsGemO) zu.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1984
Vorlagennummer: 3332
1. Der Beschluss Nr. 1969 vom 04.02.2015 wird aufgehoben.
2. Der Stadtrat beschließt die Trockenlegung und Fassadensanierung inkl. Erneuerung der Fenster und Außentüren sowie die Herstellung von Zugängen und befestigten Flächen für das Objekt Oederaner Straße (Vereinshaus) im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau Ost – Aufwertung“ mit Gesamtkosten in Höhe von 330.000 Euro (Maßnahmenummer 10411007). Die Förderung wird mit 187.000 Euro beantragt, der kommunale Eigenanteil beträgt 143.000 Euro.
3. Der Stadtrat stimmt den außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) Nr. 2 SächsGemO zu.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 3
Befangenheit: 0
Zur Zeit keine besonderen Informationen.
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