Hainichen

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken zum Parkfest ist in diesem Jahr nicht gestattet

Für das diesjährige Parkfest vom 19. bis 21. Juli 2019 ist das Mitbringen von alkoholischen Getränken verboten. In den letzten Jahren musste der Veranstalter vermehrt feststellen, dass Besucher eigene alkoholische Getränke mitbrachten und dann unter starken Alkoholeinfluss standen. Mit dem hohen Alkoholkonsum sank bei diesen Personen die verhaltensrelevante Hemmschwelle, so dass sie wiederholt durch ihr lautstarkes Auftreten und trunkenheitsbedingtes Verhalten Besucher und Händler des Parkfestes belästigten.

 

Die Allgemeinverfügung vom 14.06.2019 gilt im Stadtpark, dem Bereich der Agrargenossenschaft Hainichen-Pappendorf e.G. sowie dem Bereich auf der Oederaner Straße zwischen dem Stadtpark und der Agrargenossenschaft.

 

Die Allgemeinverfügung wurde im Gellertstadt-Bote Nummer 13 vom 29.06.2019 veröffentlicht.

 

 

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