Hainichen

Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Hainichen

§ 19
Ortschaftsverfassung

(1) ln den im § 2 (2) genannten Ortsteilen wird die Ortschaftsverfassung eingeführt. Dabei bilden
- der Ortsteil Bockendorf,
- der Ortsteil Cunnersdorf,
- der Ortsteil Eulendorf,
- die Ortsteile Gersdorf und Falkenau,
- die Ortsteile Riechberg und Siegfried sowie
- der Ortsteil Schlegel
je eine Ortschaft. Die Ortsteile der jeweiligen Ortschaft sind in der Anlage 1 zu dieser Hauptsatzung kartografisch erfasst.

(2) In jeder Ortschaft wird ein Ortschaftsrat gewählt. Jeder Ortschaftsrat besteht aus jeweils 3 Mitgliedern.

(3) Jeder Ortschaftsrat wählt einen Ortsvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter für seine Wahlperiode. Der Ortsvorsteher ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.

(4) In den Ortschaften werden keine örtlichen Verwaltungen eingerichtet.

(5) Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gem. §§ 24, 25 SächsGemO können auch in den Ortschaften durchgeführt werden.


Ortschaftsrat Bockendorf

"Wir für Bockendorf"

Jacob, Ronny

Heymann, Tilo

Großer, Uwe

Wolf, Roland


Ortschaftsrat Cunnersdorf

Neumeister, Alexander

Müller, Marcus

Naggatz, Ramona

Naumann, Cornelia


Ortschaftsrat Eulendorf

"Für Eulendorf"

Jacob, Marcel

Rudolph, Christina

Heinitz, Michael

Reichert, Katrin


Ortschaftsrat Gersdorf / Falkenau

CDU

Hännig, Silvio

 

Wählerinitiative Gersdorf-Falkenau

Kretzschmar, Tony

 

Freie Wähler Hainichen e.V.

Richter, Andreas


Ortschaftsrat Riechberg / Siegfried

Münch, Ingo

Warsitz, Hella

Ulber, Ralf

Mayer-Wycisk, Jens


Ortschaftsrat Schlegel

Lautenschläger, Dennise

Sobotka, Sven

Hammermüller-Teuchert, Madlen

Verkehr

Zur Zeit keine besonderen Informationen.

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