§ 19
Ortschaftsverfassung
(1) ln den im § 2 (2) genannten Ortsteilen wird die Ortschaftsverfassung eingeführt. Dabei bilden
- der Ortsteil Bockendorf,
- der Ortsteil Cunnersdorf,
- der Ortsteil Eulendorf,
- die Ortsteile Gersdorf und Falkenau,
- die Ortsteile Riechberg und Siegfried sowie
- der Ortsteil Schlegel
je eine Ortschaft. Die Ortsteile der jeweiligen Ortschaft sind in der Anlage 1 zu dieser Hauptsatzung kartografisch erfasst.
(2) In jeder Ortschaft wird ein Ortschaftsrat gewählt. Jeder Ortschaftsrat besteht aus jeweils 3 Mitgliedern.
(3) Jeder Ortschaftsrat wählt einen Ortsvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter für seine Wahlperiode. Der Ortsvorsteher ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.
(4) In den Ortschaften werden keine örtlichen Verwaltungen eingerichtet.
(5) Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gem. §§ 24, 25 SächsGemO können auch in den Ortschaften durchgeführt werden.
"Wir für Bockendorf"
Fischer, Kurt
Heymann, Tilo
Jacob, Ronny
Freie Wähler Hainichen e.V.
Kupey, Benjamin
Siefert, Andreas
Naumann, Cornelia
"Für Eulendorf"
Reichert, Katrin
Jacob, Marcel
Werner, Christoph
CDU
Hännig, Silvio
Wählerinitiative Gersdorf-Falkenau
Kretzschmar, Tony
Freie Wähler Hainichen e.V.
Richter, Andreas
Münch, Ingo
Warsitz, Hella
Ulber, Ralf
SPD
Lautenschläger, Dennise
Sobotka, Sven
Hammermüller-Teuchert, Madlen
Sperrung Ortsdurchfahrt Riechberg
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