Hainichen

Aufstellen von eingeschränkten Haltverbotsschildern auf der Albertstraße

Ab Montag, dem 24.03.2025, wird im Bereich der Albertstraße 10 bis 18 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite von Hausnummer 15 bis 7 durch die Verkehrsbehörde der Stadt Hainichen ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet. 

Dies hat zur Folge, dass Fahrzeuge in dem Bereich nur noch zum Be- und Entladen halten dürfen. Der Be- und Entladevorgang ist am Fahrzeug kenntlich zu machen. Im Anschluss müssen die Fahrzeuge an anderer Stelle im Stadtgebiet abgestellt werden.

Grund der Anordnung ist, dass die Straßenbreite es nicht zulässt, auf der Albertstraße in diesem Bereich zu parken. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf an engen Stellen nicht geparkt werden. Eng ist eine Straßenstelle, wenn aufgrund von parkenden Fahrzeugen die Durchfahrt eines Fahrzeugs größtmöglicher Breite (2,55 m) zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von mind. 0,5 m (je 0,25 m rechts und links) nicht mehr gewährleistet ist. Vor Ort konnte durch die Verkehrsbehörde festgestellt werden, dass lediglich 2,40 m bis 2,90 m Restfahrbahnbreite zur Verfügung stehen, wenn Fahrzeuge in dem oben genannten Bereich stehen.

Aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite sind viele Verkehrsteilnehmer auf den niedrigen Gehweg ausgewichen, was zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern führte.

Die parkenden Fahrzeuge verursachen für den Rettungsdienst, die Feuerwehr sowie die Müllentsorgung große Probleme.

Die Verkehrszeichen werden durch den städtischen Bauhof aufgestellt.

Wir bitten um Beachtung.

Verkehrsbehörde Stadt Hainichen

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Sperrung Mühlweg bis voraussichtlich zum 04.09.2025

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