Hainichen

Gehwegreinigung vor den eigenen Grundstücken

Aktuell wurde in der Stadt vermehrt festgestellt, dass Gehwege vor vereinzelten Grundstücken nicht gereinigt werden. Nach § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hainichen sind Eigentümer von Grundstücken dazu verpflichtet, die Gehwege sowie die dazugehörige Straßenrinnen zu säubern.

Die Gehwege und Straßenrinnen sind wöchentlich mindestens einmal, und zwar bis spätestens sonnabends 19:00 Uhr zu reinigen. Bei der Entfernung von Unkraut sind keine chemischen, ätzende o.ä. Unkrautvertilgungsmittel erlaubt.

  Wir möchten Sie bitten, vor Ihrem Grundstück die Gehwege zu kontrollieren und falls nötig Reinigungsarbeiten vorzunehmen.

Die Stadtverwaltung Hainichen wünscht sich, dass alle Bürgerinnen und Bürger dabei mithelfen, unser Hainichen so attraktiv wie möglich zu gestalten. Mit der Entfernung des Grünschnitts auf den Gehwegen ist damit bereits ein erster Schritt getan.

Die Satzung findet auch im Winter Anwendung, wenn es sich beispielsweise um das Beräumen von Schnee handelt oder das Streuen der Gehwege.

Alle Satzungen der Stadt Hainichen sind auf der Homepage der Stadt unter dem Punkt Ortsrecht einsehbar.

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