Hainichen

Grundsteuerreform in 2025

Sehr geehrte Steuerpflichtige,

mit der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01. Januar 2025, nach der neu geltenden Rechtslage, kommt es zu Änderungen bei der Bewertung des Grundvermögens und des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens.

Auf der Grundlage der vom Finanzamt Mittweida übermittelten festgesetzten Grundsteuermessbeträge i.V. mit dem jeweils gültigen Hebesatz der Stadt Hainichen erhebt diese, sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, die Grundsteuer.

Die ab 01.01.2025 gültigen neuen Bescheide über Grundbesitzabgaben werden zu Beginn des Kalenderjahres 2025 versandt.

Bitte beachten Sie, dass es zu Abweichungen gegenüber der bisherigen Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer kommen kann.
Wichtig ist dies insbesondere, wenn Sie bei ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag zur Bezahlung der Grundsteuer eingerichtet haben.

Liegt uns ein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden Änderungen automatisch berücksichtigt.

Für Rückfragen können Sie sich gern an die zuständige Bearbeiterin im Steueramt wenden.

Sachgebiet Finanzen/Steuern

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