Hainichen

Öffentliche Veräußerung des Feuerwehrgerätehaus Cunnersdorf

Die Stadt Hainichen als Eigentümerin schreibt auf dem Wege der öffentlichen Veräußerung nachfolgendes bebautes Grundstück in der Gemarkung Cunnersdorf aus:

Lage:                                   Am Steig 11

derzeitige Nutzung:          leerstehend, ehemaliges Feuerwehrgerätehaus Cunnersdorf

Katasterangaben:

Gemarkung:        Cunnersdorf

Flurstück:            240/3

Größe:                  830 m²

Objektbeschreibung:

Das bebaute Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB), in einem Gebiet ohne Bebauungsplan inmitten des Ortsteiles Cunnersdorf nahe der Stadt Hainichen. Der Charakter der Umgebung ist durch das ländliche Flair und die Naturverbundenheit geprägt. Die umliegenden Bauflächen beschränken sich ausschließlich auf Wohnbauflächen. Über Bauvorhaben entscheidet die Baugenehmigungsbehörde, hier das Landratsamt Mittelsachsen.

Das auf dem Grundstück befindliche ehemalige Feuerwehrgerätehaus hat eine Grundfläche von circa 102 m² über 2 Vollgeschosse (EG, OG). Im unteren Teil des Gebäudes befindet sich die große Lagerhalle und ein etwas kleinerer Raum. Diese erstrecken sich über das gesamte Erdgeschoss. Der Zugang zur Halle wird durch zwei große Tore an der Front ermöglicht. Das Obergeschoss verfügt über einen Sanitärbereich mit Toiletten und Dusche sowie eine Küche. Weitere Räume, wie ein kleines Büro sowie der ehemalige Schulungsraum der Feuerwehr befinden sich ebenfalls im Obergeschoss. Das Haus ist sanierungsbedürftig. Eine konkrete Nutzung wird im Zusammenhang mit der Veräußerung nicht vorgeschrieben.

Gebot:

Das Haus wird an den Meistbietenden Interessenten veräußert. Die Stadt Hainichen als Grundstückseigentümerin behält sich das Recht vor, dass Grundstück nicht zu veräußern, sollte es nicht genügend Gebote geben bzw. die Gebote zu gering ausfallen.

Ausschreibungsfrist:

Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 15. November 2024 (Posteingangsstempel der Stadt Hainichen entscheidend).

 Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebots:

  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Kaufpreisangebot

Allgemeines:

Das Grundstück ist vermessen.

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Die Entscheidung über die Veräußerung trifft das gem. Hauptsatzung der Stadt Hainichen zuständige Organ. Die Stadt Hainichen ist nicht verpflichtet an einen bestimmten Bewerber zu verkaufen bzw. überhaupt zu verkaufen. Änderungen sind vorbehalten.

Besichtigungstermine können bei Frau Sajovitz vereinbart werden.

Ansprechpartner:

Stadt Hainichen

Liegenschaften, Frau Sajovitz

Markt 1

09661 Hainichen

037207-60-139,   patricia-aline.sajovitz@hainichen.de

 

Dieter Greysinger                                                                                      

Oberbürgermeister

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