Hainichen

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten!

Bei der Stadtverwaltung Hainichen sind zuletzt wieder mehrere Beschwerden über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und nassen Holz aus Gärten und Privatgrundstücken eingegangen. Aus diesem Grund möchten wir nochmals auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen.

Mit dem Inkrafttreten des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes am 22. März 2019 ist die Pflanzenabfallverordnung außer Kraft gesetzt worden. Somit ist auch das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich verboten!

Pflanzliche Abfälle sind grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren. Ist die nicht möglich, so bietet der Landkreis Mittelsachsen Anlagen und Wertstoffhöfe an, bei denen die pflanzlichen Abfälle entsorgt werden können. Die Standorte dieser Anlagen und Wertstoffhöfe finden Sie im Abfallkalender oder auf der Homepage der EKM Mittelsachsen GmbH.

In Feuerschalen darf lediglich naturbelassenes, trockenes Holz verbrannt werden. Es dürfen also keine pflanzlichen Abfälle, wie z.B. Heckenschnitt, Laub, Unkraut, usw., verbrannt werden!

Beim Abbrennen des naturbelassenen, trockenen Holzes sind die immissionsschutz- und brandrechtlichen Bestimmungen unbedingt einzuhalten. Diese sind zum Beispiel:

- ausreichender Abstand zu Gebäuden und brennbaren Gegenständen,

- ständige Beaufsichtigung bis zum vollständigen Erlöschen der Glut von einer zuverlässigen Aufsichtsperson,

- nur gelegentliches Betreiben einer Feuerstelle,

- Vorhalten von Löschmitteln an der Feuerstelle

- Beachtung der aktuellen Waldbrandstufe (diese ist einsehbar auf der Homepage des Landkreis Mittelsachsens)

Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Funkenflug belästigt werden darf!

Jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung, die den geltenden Bestimmungen zuwiderläuft, kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Sollte aufgrund einer Brandmeldung die Freiwillige Feuerwehr Hainichen oder der Ortsteile ausrücken müssen, kommen dazu noch die Kosten des Einsatzes.

Wir bitten um Beachtung.

Ordnungsamt der Stadtverwaltung Hainichen

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