Hainichen

Verlegung der Hundefreilaufwiese

Gemäß § 4 der Polizeiverordnung der Stadt Hainichen sind Hunde auf öffentlichen Straßen, Anlagen, Einrichtungen und bei größeren Menschenansammlungen an der Leine zu führen. Nur auf ausgewiesenen Freilaufflächen darf auf die Leine verzichtet werden.

Bislang war als Freilauffläche der Bereich des ehemaligen Bauhofs an der Mittweidaer Straße zwischen der Kleinen Striegis und dem Weg Mühlwiesen mit einer Fläche von rund 2.300 m² ausgewiesen.

Diese Fläche war aber aus Gründen des vorbeugenden Hochwasserschutzes auf der Seite zur Kleinen Striegis nicht eingezäunt. Dadurch gab es bei einigen Hundebesitzern Bedenken, dass die Tiere durch die Kleine Striegis schwimmen und über die angrenzende Böschung auf die Mittweidaer Straße laufen könnten.

Daher soll ab dem 01.06.2024 die Hundewiese auf die nach dem Abbruch der ehemaligen WEURO entstandene Freifläche an der Ecke Feldstraße/Wiesenstraße verlagert werden.

Diese Fläche ist rundum eingezäunt und mit rund 4.700 m² auch in etwa doppelt so groß wie der bisherige Standort. Zudem liegt diese Fläche bezogen auf das Stadtgebiet deutlich zentraler.

Dadurch sollten sich die Bedingungen für alle Beteiligten künftig spürbar verbessern. Durch den Bauhof wurde zudem noch eine Hundetoilette neben dem Zugangstor errichtet.

Thomas Böhme

Amtsleiter Bau- und Ordnungsamt

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